Die Krankenkassen tragen die Kosten für den Einsatz unserer Notmütter im Rahmen des Budgets "Haushaltshilfe". |
Ein entsprechender Antrag ist bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. |
In der Regel benötigen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung aus der der täglich notwendige Stundenbedarf sowie die voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe hervorgehen. |
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen oder keine Krankenversicherung bestehen, können Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt wenden und dort prüfen lassen, ob Leistungen der Jugendhilfe möglich sind. |
Sie können unsere Arbeit auch ideell durch Ihre Mitgliedschaft im Verein Kinder- und Jugendhilfe, Bezirksverband Hessen Nord |
oder durch eine Spende unterstützen : Spendenkonto: Kinder- und Jugendhilfe Calden Kasseler Sparkasse Blz.: 520 50353 Konto: 220012085 |
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Die Beratung, die Vermittlung und die Abrechnung mit den Kostenträgern ist für Sie kostenfrei. |